enötigter Führerschein zum Fahren von auf maximal 45 km/h Höchstgeschwindigkeit begrenzte, 4-rädrige Fahrzeuge in Deutschland
Dieses Fahrzeug darf von Personen ab einem Alter von 16 Jahren mit dem Führerschein der Klasse AM gefahren werden. Aus den ehemaligen Klassen M und S wurde die heutige Führerscheinklasse AM. In den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt beträgt das Mindestalter zum Erwerb dieses Führerscheins 15 Jahre. Eine bundesweit einheitliche Senkung des Mindestalters auf 15 Jahre steht zur Zeit noch aus.
Mit der FS-Klasse B darf dieses Fahrzeug ab einem Alter von 17 Jahren ohne Begleitperson gefahren werden.
Die Klasse T (Traktor) beinhaltet die Klasse AM.
Mit allen vor dem 19.01.2013 erworbenen Zweiradführerscheinen darf dieses Fahzeug ebenfalls gefahren werden. Das Bundesverkehrsministerium hat der EQUAL (Verband der Leichtkraftfahrzeug Hersteller) bestätigt, dass ein Umtausch des Führerscheins nicht notwendig ist. Ein Besitzer des Führerscheins M darf somit seit dem 19. Januar 2013 automatisch ein vierrädriges Leichtkraftfahrzeug fahren.
Selbstverständlich gilt für diesen Kabinenroller auch einer der „übergeordneten“ Führerscheine A, A1 und A2 sowie ein PKW- oder LKW-Führerschein.
Erwerb des Führerscheins der Klasse AM (max 45 km/h)
Die Ausbildung in der Fahrschule besteht aus Theorie und Praxis. Der theoretische Unterricht umfasst 12 Doppelstunden (je 90 Minuten) Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff. Eine bestimmte Anzahl von Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben und hängt von den Fähigkeiten des Fahrschülers ab.
Steuer und Versicherung
Kfz-Steuer fällt nicht an, lediglich ein Versicherungs-Kennzeichen (Moped-Versicherung) wird benötigt (ca. 60 EUR pro Jahr).
Hinweise zur Batterieentsorgung
Sofern unseren Sendungen Batterien und Akkus enthalten, sind wir nach dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen: Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, sondern Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z. B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und können verwertet werden. Sie können die Batterien nach Gebrauch entweder an uns zurücksenden oder in unmittelbarer Nähe (z. B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen oder in unserem Versandlager) unentgeltlich zurückgegeben. Die Abgabe in Verkaufsstellen ist dabei auf für Endnutzer für die übliche Mengen sowie solche Altbatterien beschränkt, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat.

Das Zeichen mit der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass Sie Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen. Unter diesem Zeichen finden Sie zusätzlich nachstehende Symbole mit folgender Bedeutung: